Internationale Kriminalfälle

Abschiebungen nach Afghanistan könnten auch Unbescholtene treffen

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Abschiebungen nach Afghanistan könnten auch Unbescholtene treffen
Symbolische KI-generierte Illustration
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell auf Basis öffentlicher Quellen aufbereitet. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Ausweitung der Abschiebungen geplant

Seit dem Wechsel der Bundesregierung wurden laut offiziellen Angaben 173 Männer nach Afghanistan zurückgeführt. Die Abschiebungen erfolgten im Rahmen der bestehenden Rückführungsvereinbarungen zwischen Deutschland und Afghanistan.

Laut Innenministerium laufen derzeit Vorbereitungen, das Verfahren auch auf Afghanen auszuweiten, die keiner Straftat beschuldigt werden. Damit würde der Kreis der Betroffenen über die bisherige Gruppe von Straftätern hinausgehen.

Die Behörden betonen, dass jede Einzelfallprüfung weiterhin nach den geltenden Rechtsvorschriften erfolgen soll. Dabei sollen unter anderem die persönliche Situation, mögliche Gefährdungen im Herkunftsland und die Zusammenarbeit mit afghanischen Stellen berücksichtigt werden.

Menschenrechtsorganisationen warnen vor möglichen Menschenrechtsverletzungen und fordern eine transparente Rechtsgrundlage. Die Bundesregierung hat bislang keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern prüft die rechtlichen und humanitären Aspekte.

Häufige Fragen

Warum wurden bisher nur Straftäter nach Afghanistan abgeschoben?

Bisher stützten sich die Abschiebungen auf Rückführungsabkommen, die vor allem Personen mit strafrechtlicher Verurteilung oder als Gefährder eingestuft sehen.

Welche Kriterien sollen bei einer möglichen Ausweitung gelten?

Bei einer Ausweitung sollen individuelle Prüfungen erfolgen, bei denen persönliche Umstände, Lage im Herkunftsland und Zusammenarbeit mit afghanischen Behörden berücksichtigt werden.

Welche Bedenken äußern Menschenrechtsorganisationen?

Sie warnen vor möglichen Menschenrechtsverletzungen, fehlender Transparenz und fordern eine klare Rechtsgrundlage für jede Abschiebung.