Andrew und Tristan Tate befinden sich seit ihrer Festnahme in Miami in US-Gewahrsam. Sie wurden dort vor einem Bundesgericht vorgeladen, um gegen die Auslieferungsersuche des Vereinigten Königreichs zu kämpfen. Die britische Justiz wirft den beiden Männern insgesamt 59 Straftaten vor, darunter Vorwürfe der Vergewaltigung, sexueller Ausbeutung und Menschenhandels.
Verfahrensstand in den USA
Im Rahmen der ersten Anhörung entschieden die Richter, dass die Haftstrafe aufrechterhalten bleibt, bis über die Auslieferung endgültig entschieden ist. Die Verteidigung der Tate-Brüder argumentiert, dass die Anschuldigungen nicht belegt seien und dass ein fairer Prozess in Großbritannien nicht gewährleistet sei. Das Gericht hat jedoch zunächst die Haftbefehle bestätigt, um einer möglichen Flucht vorzubeugen.
Auslieferungsverfahren zwischen UK und USA
Das Auslieferungsersuchen beruht auf einem bilateralen auf einem Vertrag zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich, der die Übergabe von Personen bei schweren Straftaten ermöglicht. Die britischen Behörden haben die Anklageschrift samt Beweismaterial an das US-Justizministerium übermittelt. Jetzt muss das US-Gericht prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind, insbesondere ob die Straftaten auch nach US-Recht strafbar sind und ob Menschenrechtsgarantien gewahrt bleiben.
Die Brüder Tate bleiben bis zur endgültigen Entscheidung in US-Haft. Sollte die Auslieferung genehmigt werden, würden sie nach Großbritannien überstellt und dort vor Gericht gestellt. Bei einer Ablehnung der Auslieferung könnten die Verfahren in den USA fortgesetzt werden, wobei dort eventuell eigene Ermittlungen laufen könnten.