ADAC prüft Haltestellen auf Barrierefreiheit
Der Automobilclub ADAC hat in einer Stichprobe zahlreiche Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs untersucht, ob sie für Menschen mit Behinderung leicht zugänglich sind. Dabei stand insbesondere die Funktionsfähigkeit von Aufzügen im Fokus.
Laut den Ergebnissen sind in vielen Städten die Aufzüge entweder vollständig außer Betrieb oder nur eingeschränkt nutzbar. Besonders häufig traten Probleme bei älteren Anlagen auf, die weder regelmäßige Wartungen erhalten noch über Ersatzteile verfügen.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung äußerte Besorgnis über die Situation und forderte die Verkehrsunternehmen auf, die Instandhaltung zu verbessern und Defekte schneller zu beheben. Er betonte, dass ein funktionierender Aufzug oft die Voraussetzung für die eigenständige Nutzung von Bahn und Bus ist.
Der ADAC schlägt vor, einheitliche Prüfstandards einzuführen und die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, damit Reisende vor ihrer Fahrt informiert werden können. Außerdem solle ein Melde-system eingerichtet werden, über das Defekte direkt gemeldet werden können.
In Städten wie Berlin, München und Hamburg wurden besonders auffällige Defekte an älteren Stationen festgestellt. Gleichzeitig zeigten neuere Anlagen in einigen Regionen eine deutlich bessere Verfügbarkeit.
Rechtlich liegt die Verantwortung im Behindertengleichstellungsgesetz, das einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Verkehr vorschreibt. Trotz bestehender Vorgaben zeigen die Prüfungen, dass die Umsetzung in der Praxis oft hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Verkehrsverbüsse haben zugesagt, die Ergebnisse zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu diskutieren. Eine flächendeckende Modernisierung der Aufzugsanlagen wird jedoch als langfristiges Projekt angesehen, das erhebliche finanzielle Mittel erfordert.