Opferschutz & Prävention

Geplante Frühstartrente: Eltern können staatlichen Zuschuss um bis zu 6840 Euro jährlich erhöhen

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Geplante Frühstartrente: Eltern können staatlichen Zuschuss um bis zu 6840 Euro jährlich erhöhen
Symbolische KI-generierte Illustration
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell auf Basis öffentlicher Quellen aufbereitet. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die sogenannte Frühstartrente für Kinder und Jugendliche vorsieht. Dabei soll ein staatlicher Grundzuschuss von zehn Euro pro Monat pro Kind gezahlt werden.

Según dem Entwurf dürfen Eltern zusätzlich bis zu 6840 Euro pro Jahr aus privaten Mitteln einzahlen. Diese Eigenbeteiligung wäre freiwillig und könnte den insgesamt verfügbaren Betrag erheblich erhöhen.

Der Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung unter den Bundesministerien. Nachdem diese Phase abgeschlossen ist, folgt die weitere Beratung im Bundestag und Bundesrat.

Das Ziel der Maßnahme ist es, frühzeitig ein finanzielles Polster für den späteren Lebensabschnitt von Kindern aufzubauen und damit langfristige Vorsorge zu unterstützen.

Häufige Fragen

Wer kann die zusätzliche Einzahlung leisten?

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte der Kinder, die Anspruch auf die Frühstartrente haben, können die freiwillige Eigenleistung leisten.

Wie hoch ist der maximale Gesamtbetrag pro Jahr?

Der staatliche Zuschuss von 120 Euro (10 Euro × 12 Monate) plus maximal 6840 Euro Eigenbeteiligung ergeben einen möglichen Höchstbetrag von bis zu 6960 Euro jährlich.

Wann könnte das Gesetz in Kraft treten?

Ein genaues Termin steht noch nicht fest; zunächst muss der Entwurf die Ressortabstimmung durchlaufen und anschließend das parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat absolvieren.