Ein Mann im höheren Erwachsenenalter steht seit Kurzem im Verdacht, eine Minderjährige sexuell missbraucht zu haben, während er noch auf die vollstreckung einer rechtskräftig gewordenen teilbedingten Haftstrafe wartete. Die Tat soll kurz vor dem eigentlichen Haftantritt begangen worden sein. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und gibt an, es habe sich um einvernehmliche sexuelle Handlungen gehandelt.
Die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft laufen derzeit. Ob die Tat im Zusammenhang mit der vorangegangenen Verurteilung steht, ist bislang ungeklärt. Die rechtliche Lage des Beschuldigten ist komplex: Die Strafe war bereits rechtskräftig, der tatsächliche Antritt der Freiheitsstrafe war jedoch noch nicht erfolgt. Dies wirft Fragen nach möglichen Lücken im Vollstreckungssystem auf.
- Der Verdächtige ist derzeit in Untersuchungshaft.
- Die Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft geführt.
- Ein Gutachten zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit liegt vor.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass bei vorliegender Teilbedingtheit grundsätzlich eine Überwachung durch den Vollstreckungsdienst erfolgen sollte – insbesondere wenn Gefahr im Verzug besteht. Ob diese Maßnahmen in diesem Fall rechtzeitig ausgelöst wurden, ist Gegenstand interner Überprüfungen.