Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass der von der Bundesregierung verhängte pauschale Aufnahmestopp für gefährdete Afghaninnen und Afghanen verfassungswidrig ist. Die Entscheidung beruht auf einer Beschwerde einer Afghanin und ihrer beiden Söhne, die wegen der allgemeinen Ausschlussregelung keinen Zugang zum Asylverfahren erhielten.
Die Bundesregierung hatte den Stopp mit der Argumentation begründet, die Sicherheitslage in Afghanistan erfordere eine vorübergehende Zurückhaltung bei der Aufnahme von Schutzsuchenden. Das Gericht prüfte, ob die Maßnahme geeignet, notwendig und verhältnismäßig ist, um den verfolgten Personen gerecht zu werden.
In seiner Begründung betonte das Gericht, dass ein generelles Verbot ohne individuelle Prüfung jedes einzelnen Falls das Prinzip der Gleichbehandlung verletzt und somit willkürlich im Sinne des Grundgesetzes ist. Es stellte klar, dass die Behörden jeweils konkrete Umstände berücksichtigen müssen, bevor sie über einen Ausschluss entscheiden dürfen.
Die Folge des Urteils ist, dass die Bundesregierung den allgemeinen Aufnahmestopp aufheben und stattdessen ein individuelles Prüfverfahren wieder aufnehmen muss. Das Urteil unterstreicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Einhaltung der Grundrechte zu überwachen und staatliche Maßnahmen an verfassungsrechtliche Maßstäbe zu messen.