Hintergrund
Der Unterhaltsvorschuss dient als finanzielle Überbrückung, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber gemeinsamen Kindern nicht nachkommt. Der Staat leistet dann einen Vorschuss, der später vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden kann.
Geplante Reform
Familienministerin Prien hat angekündigt, die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von bislang 18 auf 15 Jahre zu senken. Ziel sei, die jährlichen Staatsausgaben zu reduzieren, die laut Ministerin derzeit zu hoch seien.
Reaktionen
Die vorgeschlagene Änderung stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Vertreter*innen von Familienverbänden warnen, dass ältere Kinder, die noch nicht finanziell eigenständig sind, von der Kürzung betroffen sein könnten. Gleichzeitig betonen Finanzexperten, dass die Maßnahme zu einer spürbaren Entlastung des Staatshaushalts führen könne.
Weiteres Vorgehen
Die Reform muss noch durch das Parlament beschlossen werden. Bis dahin bleibt der aktuelle Regelungsrahmen unverändert, sodass der Unterhaltsvorschuss weiterhin für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt wird.