Gerichtsurteil zu Unternehmensführung trotz Unfähigkeit
Ein schottischer Sheriff hat in einem Verfahren entschieden, dass ein mutmaßlicher Geschäftsführer einer Wohnmobilvermietung die Leitung des Unternehmens weiterführte, obwohl er von einem Gericht als nicht verhandlungsfähig eingestuft wurde. Der Richter befand, dass der Angeklagte das Gesetz verletzt habe, indem er falsche Angaben über den Zustand seiner Entscheidungsfähigkeit gemacht habe.
Der Beschuldigte, der zuvor als Berater für die Firma tätig war, soll während der Zeit, in der ein ärztliches Gutachten seine Unfähigkeit zur Teilnahme an Gerichtsverfahren bescheinigte, weiterhin operative Entscheidungen getroffen haben. Das Gericht betonte, dass die Fortführung der Geschäftsführung unter diesen Umständen einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen darstelle.
Im Zuge des Verfahrens wurde zudem festgestellt, dass der Angeklagte falsche Angaben über persönliche Umstände gemacht habe, um gerichtliche Vorgaben zu umgehen. Der Richter wies darauf hin, dass solche Täuschungen das Vertrauen in die Justiz und in wirtschaftliche Strukturen untergraben.
Die Entscheidung des Sheriffs beinhaltet zudem eine Anordnung, dass das Unternehmen künftig unter Aufsicht einer unabhängigen Verwaltungsperson geführt werden soll, bis die gerichtliche Unfähigkeit des mutmaßlichen Geschäftsführers endgültig geklärt ist. Weiterhin wurde ein Bußgeld verhängt, dessen Höhe im Urteil nicht genannt wurde.
Rechtsbeistände beider Seiten haben angekündigt, das Urteil auf Rechtsmittel prüfen zu lassen. Das Verfahren bleibt damit offen, bis ein endgültiges Urteil vorliegt.