Der Angeklagte Micheal Ward stand vor Gericht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. Während des Prozesses erklärte er der Jury, dass die sexuelle Begegnung mit der mutmaßlich Geschädigten vollumfänglich einvernehmlich gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorwurf erhoben und behauptet, dass das Einverständnis nicht vorgelegen habe. Nach mehreren Tagen der Vernehmung von Zeugen und der Auswertung von Beweismaterial zog die Jury ihre Schlussfolgerungen.
Nach eingehender Beratung entschied das Gericht, dass die Vorwürfe nicht ausreichend belegt seien und sprach den Angeklagten frei. Das Urteil bedeutet, dass keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt und der Angeklagte somit nicht strafrechtlich verantwortlich ist.