Verfassungsgericht entscheidet über Afghanen-Aufnahmestopp
Im Dezember 2025 hatte die Bundesregierung die zuvor erteilten Zusagen zur Aufnahme von Afghaninnen und Afghanen, die in ihrer Heimat durch die Taliban verfolgt werden, insgesamt zurückgezogen. Die Maßnahme galt als pauschaler Aufnahmestopp für diese Personengruppe.
Eine Gruppe von Betroffenen erhob daraufhin Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und argumentierte, dass der allgemeine Ausschluss gegen das Grundgesetz verstößt und Grundrechte verletze. Das Gericht hat die Klage teilweise zugelassen und entschieden, dass der generelle Aufnahmestopp mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
Das Urteil bedeutet, dass die Bundesregierung die Aufnahmezusagen nicht ohne individuelle Prüfung widerrufen darf. Jeder Fall muss nun anhand der konkreten Gefährdungssituation geprüft werden, bevor eine Ablehnung erfolgen kann.
Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis der Ausländerbehörden und könnte zu einer Überarbeitung der aktuellen Leitlinien führen. Weitere Details zum genauen Umfang der Vorgaben werden in der schriftlichen Urteilsbegründung erwartet.