Das US-Berufungsgericht für den District of Columbia Circuit hat eine Anordnung bestätigt, die die Einführung einer bundesweiten Wählerliste verhindert. Die Entscheidung folgt einer früheren Verfügung eines Bezirksgerichts, das die Maßnahme als rechtswidrig angesehen hatte.
Im Zentrum des Rechtsstreits steht eine Initiative der ehemaligen Regierung, die eine zentrale Datenbank aller wahlberechtigten Bürger schaffen wollte. Befürworter argumentierten, dass dies die Wahlintegrität stärken und Doppelregistrierungen verhindern könne.
Staatswahlbehörden aus mehreren Bundesstaaten hatten jedoch Bedenken geäußert. Sie warnten, dass das System anfällig für Missbrauch sei und zu weitreichendem Chaos führen könnte, insbesondere wenn Daten falsch eingegeben oder manipuliert würden.
Das Berufungsgericht betonte in seiner Begründung, dass die geplante Liste gegen bestehende Bundesgesetze verstoße und die Zuständigkeit der einzelnen Staaten für die Wählerverwaltung untergrabe. Daraufhin blieb die vorherige Entscheidung des Bezirksgerichts bestehen.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Bundesregierung derzeit keine zentrale Wählerliste einführen kann. Weitere rechtliche Schritte sind möglich, doch bislang hat die Regierung keinen Antrag auf erneute Überprüfung gestellt.