Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Angeklagten Stephen Woodall Anklage wegen Körperverletzung und der unerlaubten Verbreitung intimer Bilder erhoben. Laut den Ermittlungen soll die Tat im privaten Umfeld erfolgt sein, wobei die Betroffene zunächst körperlich angegriffen und anschließend durch die Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet weiter traumatisiert worden sein soll.
Die Behörden betonen, dass das Verfahren derzeit läuft und die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht hat den Fall zur Hauptverhandlung zugelassen, wobei aus Opferschutzgründen Teile der Verhandlung nicht öffentlich stattfinden sollen. Die Anklage legt den Fokus sowohl auf die körperliche Gewalt als auch auf den Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
Opferschutzorganisationen haben angeboten, der betroffenen Person psychologische und rechtliche Beistandsleistungen zu bieten. Sie weisen darauf hin, dass die Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellt und strafrechtlich verfolgt wird.
Bei einer Verurteilung könnte dem Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Das Gericht wird sowohl die Schwere der körperlichen Attacke als auch die Auswirkungen der Bildverteilung bei der Strafzumessung berücksichtigen. Das Urteil wird voraussichtlich in den kommenden Monaten erwartet.