Geplante Beschränkung der Bezugsdauer
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat angekündigt, die Bezugszeit für den Unterhaltsvorschuss zu reduzieren. Nach aktuellem Plan soll die Leistung künftig nur noch für Kinder bis einschließlich 15 Jahre gewährt werden.
Hintergrund der Reform
Der Unterhaltsvorschuss dient Alleinerziehenden als finanzielle Unterstützung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur unzureichenden Unterhalt zahlt. Die geplante Anpassung soll die Ausgaben des Bundes begrenzen und die Zielgruppe klarer definieren.
Weiteres Vorgehen
- Das Ministerium prüft die konkreten Umsetzungsschritte.
- Ein entsprechender Gesetzentwurf soll dem Bundestag in den kommenden Monaten vorgelegt werden.
- Betroffene Stellen, darunter Jugendämter und Familienberatungsstellen, werden über die Änderungen informiert.